AKTUELLE CORONA MAßNAHMEN bis zum 14.02.2021:
es gilt nunmehr eine Verlängerung des Distanzunterricht für alle bis zum 14.02.2021.
Ausnahme: Alle Abschlussklassen verbleiben wie bisher im Szenario B (geteilte Klassen, Abstand 1,5m und Maskenpflicht). Zusätzlich gilt: Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht nun allen Schülerinnen und Schülern dieser Gruppe vorübergehend bis zum 14. Februar 2021 die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail ggf. der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schule gegenüber Ihrem/Ihrer Klassenlehrer:in geltend gemacht werden. Ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können. Nach Geltendmachung ist eine Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen. Sie werden entsprechend im Distanzunterricht per ISERV beschult.
Die Briefe des Kultusministers sowie weitere Regelungen rund um Corona finden Sie hier:
Verhalten in der Corona Zeit:

Das Tragen eines Mundschutzes/einer Alltagsmaske ist auf dem gesamten Schulgelände, Fluren, Gängen und sanitären Anlagen verpflichtend. Im Unterricht besteht aufgrund der aktuellen Coronaentwicklung ebenfalls eine Maskenpflicht, eine Abstanspflicht von 1,5m und geteilte Gruppen <16 Personen. Jegliche körperlichen Kontakte wie z. B. Händeschütteln, Bussi etc. sind nicht gestattet. Ebenso dürfen keine persönlichen Gegestände wie Stifte, Trinkflaschen, Kleidung ... ausgetauscht werden.

Halten Sie außerhalb der Klassenräume wenn immer möglich den Mindestabstand von 1,5 m ein und tragen eine Mund-Nasenbedeckung. Waschen sie vor jedem Unterricht die Hände bzw. desinfizieren diese.


Homeschooling
Schüler*innen, die aufgrund ihrer RKI-Risikoeinstufung oder einer Quarantänemaßnahme des Gesundheitsamtes vom Präsenzunterricht befreit sind, werden über Iserv zu Hause beschult. Die Ergebnisse werden bewertet. Berufsschüler*innen erhalten von Ihrem Betrieb die für die Bearbeitung notwendige Zeit (i. d. R. den Berufsschultag).
Es besteht die Verpflichtung, sich täglich bis 22 Uhr über Nachrichten/Aufgaben in IServ zu informieren.