Der Beruf
Ihr Tätigkeitsfeld als Industriemechaniker/in: Als Industriemechaniker/in sind Sie in erster Linie mit der vorbeugenden Instandhaltung, der Instandsetzung und auch der Produktion beschäftigt. Während Ihrer Ausbildung lernen Sie, Maschinen, Fertigungs- und Betriebsanlagen stets betriebsbereit zu halten. Dabei sind Ihre Flexibilität, Ihre Fähigkeit im raschen Handeln und Ihre Teamfähigkeit gefordert. Nach der Ausbildung können Sie technische Einrichtungen betreuen, warten, umbauen und dem neuesten technischen Stand anpassen. Sie beherrschen die steuerungstechnischen Teilgebiete wie Pneumatik, Elektropneumatik und Hydraulik. |
- Feingerätebau
- Instandhaltung
- Maschinen- und Anlagenbau
- Produktionstechnik
In den 15 schulischen Lernfeldern werden in der Berufsschule die theoretischen Grundlagen für die betriebliche Tätigkeit gelegt.
Der erste Teil der Abschlussprüfung (APT 1) findet nach 1,5 Jahren statt und entspricht 40% des Gesamtergebnisses. Der zweite Teil der Abschlussprüfung (APT 2) erfolgt zum Ende der Ausbildung und entspricht 60% des Gesamtergebnisses.
Bei guten betrieblichen und schulischen Leistungen kann die vorgezogene Abschlussprüfung bereits nach 3 Jahren erfolgen.
Steckbrief
Zielgruppe: |
Technisch interessierte junge Auszubildende, die über ein gutes mathematisches Verständnis verfügen und gerne körperlich aktiv sind. |
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Benötigter Schulabschluss: |
Mindestens Haupschulabschluss |
Erreichbarer Abschluss: |
Handwerks- oder IHK-Zertifikat "Industriemechaniker/in" |
Dauer: | 3,5 Jahre |
Inhaltliche Schwerpunkte: |
Funktionsweise von technischen Geräten und deren Teilelementen |
Ausblick: | Ausbildung zum Industriemeister; Besuch der Fachoberschule Technik mit dem Abschluss Fachhochschulreife und ggf. Studium Ausbildung zum Techniker |
Kontakt: | sascha.pauls@bbs-lue.de |
Downloads und Links
Externe Links
Bundesagentur für Arbeit
Die Agentur für Arbeit bietet Informationen zu den Berufen:
Anmeldung
Für die erfolgreiche Anmeldung ist am ersten Berufsschultag der Ausbildungsvertrag und das letzte Schulzeugnis vorzulegen.