Übersicht
Während der Schulzeit und ggf. auch darüber hinaus kommt es immer wieder vor, dass Schülerinnen und Schüler Praktika in Betrieben durchführen wollen oder müssen. Der Begriff "Praktikum" ist allerdings ein Sammelbegriff für verschiedene Kategorien, die sich hinsichtlich der Vertragsgestaltung, der Unfallversicherung und weiteren arbeitsrechtlichen Aspekten unterscheiden. Die Informationen auf diesen Seiten sollen die wichtigsten Fragen für Praktika beantworten, die im Rahmen unserer Bildungsangebote stattfinden. Für alle hier aufgeführten Praktika gelten weder die Bestimmungen des Mindestlohngesetzes noch die des Berufsbildungsgesetzes.
- Praktische Ausbildung als Bestandteil einer beruflichen Qualifizierung (z. B. in einer Berufsfachschule oder Fachschule)
- Betriebspraktikum in der Berufseinstiegsschule
- Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife
Diese verschiedenen Formen von Praktika werden auf den Seiten der entsprechenden Reiter erläutert.

Praktische Ausbildung und Betriebspraktika
In den Berufsfachschulen wird ein Teil des fachpraktischen Unterrichts in Betriebe verlagert, dieser wird als praktische Ausbildung bezeichnet. In der Berufseinstiegsschule finden vierwöchige Betriebspraktika statt. Für das Betriebspraktikum gelten weitgehend dieselben Regeln wie bei der praktischen Ausbildung, allerdings ist die inhaltliche Abstimmung mit den Betrieben nicht ganz so eng und es wird nicht benotet.
Die praktische Ausbildung ist Bestandteil der schulischen Ausbildung, d. h. sie wird von Lehrkräften betreut und die dort erbrachten Leistungen fließen in die Benotung der schulischen Lernfelder ein. Die Teilnehmer haben weiterhin den Status einer Schülerin bzw. eines Schülers und sind demzufolge während dieser Zeit auch über die Schule versichert. Die Verträge und Berichtsformulare sind auf den Seiten der entsprechenden Bildungsgänge verfügbar. Seitens des Schülers bzw. der Schülerin bestehen weder Ansprüche auf Vergütung oder Urlaub, allerdings kann der Betrieb eine Vergütung auf freiwilliger Basis zahlen.
Die praktische Ausbildung muss in einem Betrieb stattfinden, in dem eine Ausbildung für das Berufsbild möglich ist. Der betriebliche Praxisanleiter muss nicht zwingend eine Ausbildereignung haben, da die Lehrkräfte der Schule weiterhin für die Ausbildung verantwortlich sind. Für die Suche nach einem geeigneten Betrieb sind die Schülerinnen und Schüler selbst verantwortlich, allerdings werden sie bei der Suche von Lehrkräften beraten.
Praktika zum Erwerb der Fachhochschulreife
Nach Klasse 12 des beruflichen Gymnasiums oder nach erfolgreichem Abschluss eines Ergänzungsbildungsgangs im Rahmen des Besuchs einer berufsqualifizierenden Berufsfachschule (z. B. TA NawaRo) kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben werden. Schülerinnen und Schüler erhalten auf Antrag hierüber eine Bescheinigung von der Schule. Zum Erwerb der vollständigen Fachhochschulreife ist es in der Regel notwendig, ein berufsbezogenes Praktikum zu absolvieren.
Diese Praktika sind nicht mehr Bestandteil der schulischen Ausbildung, d. h. die Teilnehmer haben keinen Schülerstatus mehr und sind daher nicht mehr über die Schule versichert. Art und Dauer des Praktikums sind davon abhängig, wie der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben wurde. In jedem Fall müssen die Praktika berufsbezogen sein, einer Vollzeittätigkeit entsprechen und bestimmte zusätzliche Kriterien erfüllen. Es ist daher ratsam, sich im Vorfeld mit der Schule abzustimmen. Praktika in Privathaushalten werden in keinem Fall angerechnet. Allerdings gibt es auch Alternativen zum Praktikum.
- Erwerb der Fachhochschulreife nach der Klasse 12 des beruflichen Gymnasiums
Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens einem Jahr. Es muss auf verschiedenen Arbeitsplätzen abgeleistet werden sowie einen umfassenden Überblick über betriebliche Abläufe und Inhalte einer entsprechenden Berufsausbildung vermitteln. Statt eines Praktikums kann eine Berufsausbildung absolviert, ein einjähriges soziales bzw. ökologisches Jahr oder Wehr- bzw. Zivildienst abgeleistet werden.
- Erwerb der Fachhochschulreife nach Abschluss eines Ergänzungsbildungsgangs im Rahmen einer Berufsfachschule
Das Praktikum hat eine Dauer von mindestens einem halben Jahr und muss einschlägig sein, d. h. die Tätigkeiten müssen geeignet sein, praktische Erfahrungen in den an der Berufsfachschule erworbenen beruflichen Qualifikationen zu sammeln. Das Praktikum kann duch eine mindestens zweijährige hauptberufliche Tätigkeit oder Berufsausbildung ersetzt werden.