Berufsbildende Schulen Lüchow

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Da die meisten Schülerinnen und Schüler noch minderjährig sind wenn sie an unsere Schule kommen, haben wir hier Antworten auf Fragen formuliert, die besonders von Eltern häufig gestellt werden.

Wie lange ist mein Kind schulpflichtig?

  • Die allgemeine Schulpflicht beträgt in Deutschland 12 Jahre. Nach Verlassen einer allgemeinbildenden Schule (Förderschule, Hauptschule, Realschule oder vorzeitig vom Gymnasium) erfüllt Ihr Kind die Schulpflicht durch den Besuch einer berufsbildenden Schule im Rahmen der dualen Ausbildung oder einer vollzeitschulischen Schulform.
  • Die Schulpflicht endet nach Abschluss der Berufsausbildung oder nach Absolvieren eines Schuljahres in einer Vollzeitschule wie einer Berufsfachschule oder dem beruflichen Gymnasium. Ein erfolgreicher Abschluss ist in den beiden letztgenannten Fällen nicht erforderlich.
  • Die Teilnahme an einem Bildungsgang verpflichtet auch nicht schulpflichtige Schülerinnen und Schüler zum regelmäßigen Schulbesuch. Bei unentschuldigtem Fernbleiben kann die Schule nicht mehr schulpflichtige Schüler ausschulen, wenn aufgrund der Schulversäumnisse ein Bestehen des Abschlusses nicht mehr zu erwarten ist.

Kann mein Kind von der Schulpflicht befreit werden, um ein betriebliches Praktikum zu absolvieren?

  • Die Schulpflicht ist im Niedersächsischen Schulgesetz in den Paragraphen 63ff geregelt. Ein Praktikum ist danach kein Grund für eine Befreiung von der Schulpflicht. Freiwillige Praktika können daher nur außerhalb der Schulzeit (z. B. in den Ferien) stattfinden.
  • Im Schulgesetz werden auch besondere Fälle geregelt, in denen die Schulpflicht ruht oder vorzeitig beendet werden kann. In der Regel betrifft dies aber Schülerinnen und Schüler in besonderen Lebenssituationen oder solche, die einer besonderen sozialpädagogischen Betreuung bedürfen.

Welche Schulform kann mein Kind besuchen, wenn es noch keinen Hauptschulabschluss hat?

  • Wenn Ihr Kind noch keinen Hauptschulabschluss hat, kann es diesen in der Berufseinstiegsschule (BES) nachholen. Hierzu werden Förderkurse in Deutsch, Englisch und Mathematik angeboten.
  • In der BES findet eine sozialpädagogische Betreuung statt, um den Schüler:innen die Berufsreife zu vermitteln. Die BES wird mit den Schwerpunkten Hauswirtschaft oder Gewerbe (Bau, Holz, Metall oder Ernährung) angeboten.
  • Im Rahmen der BES ist ein Betriebspraktikum zu absolvieren, in dem betriebliche Erfahrungen gesammelt werden können. Nicht selten ergibt sich im Anschluss auch direkt ein Ausbildungsvertrag.

Welche Schulformen kann mein Kind mit dem Hauptschulabschluss besuchen, wenn es keinen Ausbildungsplatz erhalten hat?

  • Für mehrere Berufe (Metalltechnik, Holztechnik, Fahrzeugtechnik, Bautechnik, Hauswirtschaft, Einzelhändler/Verkäufer) wird anstelle des ersten Ausbildungsjahres eine einjährige Berufsfachschule (BFS) an den BBS Lüchow angeboten, die von den Betrieben nach erfolgreichem Abschluss freiwillig als erstes Ausbildungsjahr angerechnet werden kann.
  • Die praktische Ausbildung findet an den Lernorten BBS Lüchow und in Betrieben statt. Am Ende der einjährigen Berufsfachschule findet eine schriftliche und praktische Prüfung statt, die den Nachweis über die erworbenen Befähigungen und Kenntnisse des ersten Ausbildungsjahres in einem Beruf belegen. Die Inhalte der Prüfung werden mit den kooperierenden Betrieben abgesprochen.
  • Weiterhin besteht die Möglichkeit, die zweijährige Berufsfachschule Pflegeassistenz zu besuchen, um den Beruf der/des staatlich geprüften Pflegeassistentin/staatlich geprüften Pflegeassistenten zu erlernen. Mit dem Berufsabschluss wird gleichzeitig der Sekundar I-Realschulabschluss erworben.

Welche Schulformen kann mein Kind mit dem Realschulabschluss besuchen?

Mit einem Realschulabschluss kann Ihr Kind alle Berufsfachschulen besuchen, die an den Berufsbildenden Schulen Lüchow angeboten werden:
  • Einjährige Berufsfachschulen werden im gewerblichen und kaufmännischen Bereich angeboten. Sie vermitteln die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres und können von den Betrieben entsprechend auf die Ausbildungsdauer angerechnet werden.
  • In berufsqualifizierenden Berufsfachschulen erwirbt man einen Berufsabschluss, sie dauern zwei oder drei Jahre. Hierzu gehören die Assistentenberufe, die mit einer staatlichen Prüfung abschließen, wie Sozialpädagogische(r) Assistent(in), die Berufsfachschule Pflegeassistenz sowie die Berufsfachschule Altenpflege.

Wie kann mein Kind einen Realschulabschluss oder erweiterten Sekundarabschluss I erwerben?

  • Mit erfolgreichem Abschluss einer dualen Berufsausbildung und erfolgreich besuchter Berufsschule wird in Niedersachsen die Gleichwertigkeit mit dem Realschulabschluss erworben. Bei entsprechenden Leistungen kann auch der erweiterte Sekundarabschluss I erworben werden.

 

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  • An der zweijährigen Berufsfachschule (Pflegeassistenz) wird ebenfalls der Realschulabschluss bzw. erweiterte Realschulabschluss I erworben.

Wozu braucht mein Kind den erweiterten Sekundarabschluss I?

Diesen Schulabschluss braucht Ihr Kind nur, wenn es ein Gymnasium oder Berufliches Gymnasium besuchen und die allgemeine Hochschulreife erwerben möchte. Nach unseren Erfahrungen bietet er keinen Vorteil bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz.

Nicht selten besuchen Schülerinnen und Schüler eine Berufsfachschule nur, um diesen Abschluss zu erwerben. Leider ist es so, dass sie ihre Motivation verlieren, sobald sie feststellen, dass sie ihn dort nicht erreichen. Sie verlassen die berufsbildenden Schulen dann oft mit einem schlechteren Zeugnis als dem Realschulzeugnis, mit dem sie gekommen sind. Die Wahl einer Berufsfachschule sollte sich daher vor allem an den Interessen und Neigungen der Schülerin / des Schülers orientieren.

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass der erweiterte Sekundarabschluss I nur in Berufsfachschulen erworben werden kann, die einen Realschulabschluss voraussetzen. Richtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler bereits einen Realschulabschluss besitzen müssen, um den erweiterten Sekundarabschluss I zu erwerben, ansonsten kann dieser Abschluss in den meisten einjährigen Berufsfachschulen erworben werden.

In welchen Berufen oder Schulformen kann mein Kind die Fachhochschulreife erwerben?

  • An den BBS Lüchow kann Ihr Kind die Fachhochschulreife mit erfolgreichem Abschluss der Fachschule Sozialpädagogik (Erzieherausbildung) erwerben.
  • Der schulische Teil der Fachhochschulreife kann im Beruflichen Gymnasium nach der Klasse 12 erworben werden, wenn entsprechende weitere Anforderungen erfüllt sind. Für den Erwerb der kompletten Fachhochschulreife muss nach (!) Abschluss der Ausbildung ein Praktikum oder eine Berufsausbildung absolviert werden. Nähere Informationen finden Sie auf den Seiten der entsprechenden Bildungsangebote.

Wie kann mein Kind Erzieherin / Erzieher werden?

  • Die Ausbildung zum Erzieher / zur Erzierhin erfolgt in der Fachschule Sozialpädagogik. Hierzu muss in der Regel zunächst die Berufsfachschule Sozialassistent mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik besucht werden. Sozialassistenten und Sozialassistentinnen arbeiten in der Familien-, Heilerziehungs- und Kinderpflege.
  • Um die zweijährige Fachschule Sozialpädagogik besuchen zu können, müssen die Leistungen im Abschlusszeugnis der Sozialassistenten, Sozialpädagogik einen Durchschnitt von 3,0 und im Fach Deutsch die Note „drei“ aufweisen.

 

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